Die Förderung von Doktoranden

Vergabe von Stipendien

Doktoranden: Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Doktorandinnen und Doktoranden, auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Technik, insbesondere aus den Fachrichtungen Maschinenbau-, Medizin- oder Biotechnologie.

Da die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den genannten Gebieten ein besonderes Anliegen der Stifterin ist, fördert die Berdelle-Stiftung Doktorandinnen und
Doktoranden für eine begrenzte Dauer mit Stipendien, damit diesen in Forschungsprojekten die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Arbeit und zur Verbesserung ihrer beruflichen
Ausbildung geboten wird.

Doktoranden: Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Doktoranden im Bereich Naturwissenschaften und Technik, die hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber für die Promotion für den gleichen Zeitraum aus anderen Mitteln gefördert wird oder wurde, sich die Promotion bereits in der Schlussphase befindet und Post-Doktorandenprogramme.

Doktoranden: Mit was wird gefördert

Mit was wird gefördert

Zweckgebunden können nach Bedarf Reisemittel (Fahrt- und Unterkunftskosten), Sachmittel und ggf. Druckkostenzuschüsse gewährt werden.

Abhängig von einer Bedarfsprüfung können Promotionsstipendiaten einen Stipendiengrundbetrag erhalten, der sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Familie richtet und derzeit einschließlich einer zweckgebundenen Forschungskostenpauschale von € 100 bis zu € 1.550 EUR pro Monat beträgt (ab Oktober
2024 € 1.650 Euro, ab Oktober 2025 € 1.750). Darüber hinaus können Promotionsstipendiaten ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 EUR im Monat. Besteht das Sorgerecht für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind (im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz) kann zusätzlich ein Familienzuschlag in Höhe von € 155,00 gewährt werden, soweit nicht der andere Ehegatte oder Lebenspartner eine entsprechende Förderung erhält. Erhält nicht bereits der andere Elternteil eine Kinderzulage kann für Kinder und Pflegekinder bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres eine Kinderzulage von monatlich € 155 für das erste und jeweils € 50 für jedes weitere Kind gewährt werden.

Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang von maximal einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (25 Prozent-Stelle) wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern. Alternativ ist eine Tätigkeit von maximal fünf Stunden pro Woche im Fall jeder anderen Erwerbstätigkeit zulässig. Die Entlohnung wird in diesen beiden Fällen einer zulässigen Nebentätigkeit nicht auf die Promotionsförderung angerechnet.

Für sonstige Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommens- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr, der sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 EUR erhöht; darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.

Die Förderdauer beträgt bis zu zwei Jahre. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit vor Ablauf des zweiten Förderjahres einen Antrag auf Verlängerung des Stipendiums, um bis zu weitere zwölf Monate zu stellen.

Auswahlkriterien

  1. Die Auswahl erfolgt, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, nach den Kriterien der fachlichen Qualifikation, die durch Studien- und Examensleistungen belegt ist. Das Dissertationsvorhaben muss zudem einen bedeutsamen Beitrag zur Wissenschaft und Forschung erwarten lassen. Dissertationsvorhaben auf dem Gebiet der Pumpen-, Fluid- und Fördertechnik und den hiermit verbundenen und angrenzenden Bereich der Technik werden bevorzugt gefördert. Antragsteller können, ggf. nach einer Vorauswahl, zu einem Auswahltermin geladen werden.
  2. Ein Stipendium (Stipendiengrundbetrag) wird nur gewährt, wenn dem Stipendiaten finanzielle Mittel in Höhe des Stipendiengrundbetrages (Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Familie) nicht zur Verfügung stehen. Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt (soweit nicht eine zulässige Nebentätigkeit vorliegt) oder Altersrente/Pension ist nicht möglich.

Förderrichtlinien herunterladen

Machen Sie sich mit den detaillierten Förderrichtlinien der Berdelle-Stiftung vertraut. Hier finden Sie weiteren Informationen.
Laden Sie die Richtlinien als PDF herunter, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt oder Ihre Studie alle Voraussetzungen erfüllt.

Benötigte Unterlagen

  1. Anträge können zweimal im Jahr, bis zum 31.07. und zum 31.10. eines jeden Jahres eingereicht werden.
  2. Anschreiben mit ausführlicher Begründung des Promotionsthemas (Expose in deutscher Sprache), fünf bis zehn Seiten, 1 1⁄2-zeilig, 12 Punkte, zuzüglich – falls erforderlich – Literaturverzeichnis.
  3. Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto) und Unterlagen, durch welche die wichtigsten Stationen belegt werden.
  4. Zeugnis(se) über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel Master-Zeugnis; bei Direktpromotion: Seminarscheine; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen); die Zeugnisse sollten als Photokopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein;
  5. formlose Gutachten zweier habilitierter bzw. promotionsberechtigter Hochschullehrer, die sich auf das Vorhaben beziehen und die Qualifikation des Bewerbers bestätigen. Eines dieser Gutachten muss vom Erstbetreuer der Dissertation („Doktorvater“) stammen. Die Gutachten dürfen bei Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
  6. Im Fall der Beantragung von Druckkostenzuschüssen zusätzlich
    1. vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung,
    2. Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form),
    3. zweiseitige Zusammenfassung, mit einer Darstellung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes,
    4. Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde.

Jetzt bis zum 01.05. einreichen!

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Weitere Förderbereiche

Schüler

Entfesseln Sie Ihr Potential: Stipendien und Programme speziell für junge Entdecker und Erfinder.

Studenten

Von der Theorie zur Praxis: Finanzielle Unterstützung und Ressourcen für ambitionierte Studenten.

Doktoranden

Forschung vorantreiben: Fördermittel für Doktoranden, die neue Horizonte in Wissenschaft und Technik erkunden.

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Unterstützung für Organisationen: Die Wissenschaft und Bildung fördern und verbreiten.

Schulen

Programme und Mittel für Schulen: Die nächste Generation von Wissenschaftlern inspirieren.

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Partnerschaften und Förderungen für Universitäten, die in Forschung und Lehre führen.