Die Förderung von Projekten Dritter
Gemeinnützige Organisationen
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften.
Was wird gefördert?
Projekte gemeinnütziger Körperschaften, mit denen Wissenschaft, Forschung und Ausbildung oder die Wissenschaftskommunikation im Sinne der Förderung der Volks-, Jugend- und Berufsbildung einschließlich der Schüler und Studentenhilfe oder der Kultur gefördert werden, insbesondere auch auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Technik, insbesondere des Maschinenbaus und der Medizin- und Biotechnik, insbesondere der Pumpen-, Fluid- und Fördertechnik und den hiermit verbundenen und angrenzenden Bereichen der Technik. Gefördert werden können auch Projekte, mit denen gemeinnützige Körperschaften diese Förderung durch die Ausrichtung von Wettbewerben, Vergabe von Preisen, Veröffentlichungen oder die Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen oder Symposien vornehmen.
Förderrichtlinien herunterladen
Machen Sie sich mit den detaillierten Förderrichtlinien der Berdelle-Stiftung vertraut. Hier finden Sie weiteren Informationen.
Laden Sie die Richtlinien als PDF herunter, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt oder Ihre Studie alle Voraussetzungen erfüllt.
Benötigte Unterlagen
- Anträge können zweimal im Jahr, bis zum 31.07. und zum 31.10. eines jeden Jahres eingereicht werden.
- Anschreiben mit zunächst kurzer Beschreibung des Vorhabens (bis zwei Seiten) mit Angaben zu Hintergrund und Gegenstand des Projektes, der Projektziele und -inhalte, Angaben zum Zeitplan,
- Finanzierungsplan mit Angabe sämtlicher Finanzierungsquellen (auch Zuschüssen Dritter) und Angaben zu deren Verwendung,
- Satzung,
- aktueller, gültiger Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde zur Bestätigung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Jetzt bis zum 01.05. einreichen!
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