Die Förderung von Studenten

Vergabe von Stipendien

Studenten: Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Studentinnen und Studenten von Bachelor-, Master-, Examens und Diplomstudiengängen im Bereich Naturwissenschaften und Technik, insbesondere des Maschinenbau- und der Medizin- oder Biotechnik.

Studenten: Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Die Ausbildung junger Menschen im Bereich der Naturwissenschaft und Technik ist ein besonderes Anliegen der Stifterin. Antragsberechtigt sind daher Studenten von Bachelor-,
Master-, Examens- und Diplomstudiengängen im Bereich Naturwissenschaften und Technik, die hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen und
als ordentliche Studenten an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschule immatrikuliert sind und ab dem dritten Semester, innerhalb
der Regelstudienzeit studieren.

Studenten eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen vorweisen, werden nicht einbezogen. Berücksichtigt werden jedoch Studenten eines Zweitstudiums, die die allgemeine Hochschulreife über ein Fachhochschulstudium erlangt haben.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber durch andere Träger eine leistungsbasierte Begabtenförderung erhält.

Studenten: Mit was wird gefördert?

Mit was wird gefördert?

Alle Stipendiaten können – unabhängig vom Einkommen der Eltern – eine zweckgebundene monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von derzeit € 300 pro Monat erhalten. Hiermit
sollen Ausgaben der Stipendiaten finanziert werden, die nicht der Lebenshaltung dienen, sondern der Realisierung von studienbezogenen Vorhaben und Zwecken, wie z.B. Lern- und
Hilfsmittel (u.a. Bücher, Hard- und Software), einschlägige Fachtagungen, Kurse sowie Kongressbesuche und Exkursionen.

Zusätzlich können Stipendiaten – abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkünften und ggf. vom Einkommen des Ehepartners – einen Stipendiengrundbetrag erhalten, der sich
nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Familie richtet (und derzeit maximal 812 €/Monat beträgt). Der Betrag kann für Stipendiaten mit mindestens einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im selben Haushalt lebt, um eine monatliche Kinderbetreuungspauschale (derzeit 160 € je Kind) erhöht werden, was nur gilt, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält. Auf Antrag kann selbst krankenversicherten Stipendiaten ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 94 € und zur Pflegeversicherung von 28 € gewährt werden. Freiwillig gesetzlich versicherten oder privat versicherten Stipendiaten im Alter von über 30 Jahren kann der Stipendiengrundbetrag um bis zu 155 € für eine Krankenversicherung und um bis zu 34 € für eine Pflegeversicherung erhöht werden.

Auswahlkriterien

  1. Die Auswahl erfolgt, soweit die übrigen Voraussetzungen für einen Förderung vorliegen, nach den Kriterien der fachlichen Qualifikation, die durch Schulnoten und ggf. Leistungsnachweise der Hochschule belegt ist, Allgemeinbildung, Aufgeschlossenheit, Interesse und Engagement, die besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Antragsteller können, ggf. nach einer Vorauswahl, zu einem Auswahltermin geladen werden.
  2. Das Stipendium (Stipendiengrundbetrag) wird nur gewährt, soweit dem Antragsteller Mittel in Höhe des Stipendiengrundbetrages (Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Familie) nicht zur Verfügung stehen. Eine Doppelförderung durch gleichzeitigen Bezug von BAföG, sonstigen öffentlichen Mitteln und Stipendium ist nicht möglich.

Förderrichtlinien herunterladen

Machen Sie sich mit den detaillierten Förderrichtlinien der Berdelle-Stiftung vertraut. Hier finden Sie weiteren Informationen.
Laden Sie die Richtlinien als PDF herunter, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt oder Ihre Studie alle Voraussetzungen erfüllt.

Benötigte Unterlagen

  1. Anträge können zweimal im Jahr, bis zum 31.07. und zum 31.10. eines jeden Jahres eingereicht werden.
  2. Anschreiben, das auf den bisherigen und geplanten Ausbildungsweg sowie insbesondere dessen naturwissenschaftlich bzw. technisch-ingenieurwissenschaftliche Relevanz eingeht.
  3. Tabellarischer Lebenslauf und Unterlagen, durch welche die wichtigsten Stationen sowie ggf. gesellschaftliches und soziales Engagement belegt werden.
  4. Immatrikulations-/Studienbescheinigung.
  5. Alle zum Antragszeitpunkt vorhandenen Leistungsnachweise der Hochschule.
  6. Abschlusszeugnisse, Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse.
  7. Empfehlungsschreiben zweier Hochschullehrer zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation.
  8. Nachweise über die aktuelle BaföG-Förderung bzw. alternativ aktuelle Nachweise über eigenes Einkommen, dasjenige der Eltern bzw. ggf. eines Ehepartners.

Jetzt bis zum 01.05. einreichen!

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Weitere Förderbereiche

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Entfesseln Sie Ihr Potential: Stipendien und Programme speziell für junge Entdecker und Erfinder.

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Von der Theorie zur Praxis: Finanzielle Unterstützung und Ressourcen für ambitionierte Studenten.

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Unterstützung für Organisationen: Die Wissenschaft und Bildung fördern und verbreiten.

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Programme und Mittel für Schulen: Die nächste Generation von Wissenschaftlern inspirieren.

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Partnerschaften und Förderungen für Universitäten, die in Forschung und Lehre führen.