Die Förderung von Projekten Dritter
Universitäten
Wer wird gefördert?
Deutsche staatliche Universitäten und Hochschulen. Staatlich anerkannte private Hochschulen können unter den zusätzlichen Voraussetzungen für private gemeinnützige Körperschaften (§ 4) gefördert werden.
Was wird gefördert?
Projekte mit denen Wissenschaft, Forschung und Ausbildung oder die Wissenschaftskommunikation auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Technik, gefördert werden. Gefördert werden Veröffentlichungen und Veranstaltungen sowie die Anschaffung von Objekten, Unterrichtsmaterialien, Personal, soweit hiermit die genannten Zwecke gefördert werden. Vorrang haben Bereiche des Maschinenbaus, der Medizin und Biotechnik, insbesondere im Bereich der Pumpen-, Fluid- und Fördertechnik.
Förderrichtlinien herunterladen
Machen Sie sich mit den detaillierten Förderrichtlinien der Berdelle-Stiftung vertraut. Hier finden Sie weiteren Informationen.
Laden Sie die Richtlinien als PDF herunter, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt oder Ihre Studie alle Voraussetzungen erfüllt.
Benötigte Unterlagen
- Anträge können zweimal im Jahr, bis zum 31.07. und zum 31.10. eines jeden Jahres eingereicht werden.
- Anschreiben mit zunächst kurzer Beschreibung des Vorhabens (bis zwei Seiten) mit Angaben zu Hintergrund und Gegenstand des Projektes, der Projektziele und -inhalte, Projektverantwortlichen, Angaben zu Zeitplan.
- Finanzierungsplan mit Angabe sämtlicher Finanzierungsquellen (auch Zuschüsse Dritter) und Angaben zu deren Verwendung.
Jetzt bis zum 01.05. einreichen!
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